Inhaber ist Walter Moroschan, Kristiansandstrasse 127, 48159 Münster. Die Geschäftsform ist Einzelunternehmer. Zuständig ist das Finanzamt Münster,
Ust-ID-Nr.: DE 86 261 397 452
2. Legitimation bei Tür- oder Objektöffnungen
Auf Wunsch des Monteurs ist der Kunde verpflichtet, die Berechtigung für die Öffnung des Objektes zu beweisen. Dies kann durch ein amtliches Ausweisdokument (Bundespersonalausweis) mit Adressangabe
oder durch Bezeugung durch einen Nachbarn geschehen. Ist die Legitimation nicht möglich, ist der Monteur berechtigt, die Öffnung des Objektes zu verweigern oder Zeugen hinzuzuziehen. Ist auch dies
nicht möglich, ist es dem Monteur, freigestellt, die Behörden (Ordnungsamt oder Polizei) mit der Personalienfeststellung zu beauftragen.
3. Haftung bei Notöffnungen
Der Kunde wird darüber informiert, dass es bei Notöffnungen zu Folgeschäden an dem zu öffnenden Objekt kommen kann.Eine Haftung für entstandene Schäden, die durch die Öffnungstätigkeit entstanden sind,wird ausgeschlossen, sofern der
Monteur nicht nachweislich vorsätzlich gehandelt hat. Wurde dem Kunden vor der Auftragserteilung (z.B. telefonisch) eine zerstörungsfreie Öffnung garantiert, was sich später als falsch erweisen
sollte, ist der Monteur verpflichtet, vor eintreten eines Schadens Rücksprache mit dem Kunden zu halten und diesen auf evtl. Folgeschäden zu belehren. Wird dennoch der Auftrag zur Notöffnung erteilt,
wird für Folgeschäden nicht gehaftet.
Ist ein zu öffnendes Objekt abgeschlossen, zusätzlich gesichert (z.B. Türen von BIFFAR®), oder lässt sich nicht zerstörungsfrei öffnen, wird es auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden gewaltsam geöffnet. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche jeder Art, da er dieser Öffnungsmethode ausdrücklich zugestimmt hat.
Erklärt der Kunde ausdrücklich, der Haftungsklausel zu widersprechen, ist der Monteur verpflichtet, die Notöffnung zu unterlassen und dem Kunden, nach eigenem Ermessen,
eine Leerfahrt in Rechnung zu stellen.
4. Anfahrt: Bei unerwarteter Nichteinhaltung des Termin sind die Anfahrtskosten zu erstatten.
5. Garantie und Gewährleistung
Die Garantie bezieht sich auf technischen Defekt der Sache, nicht jedoch auf Verschleiß, Selbstverschulden oder unsachgemässer Verwendung der Sache oder deren Komponenten.
6. Sonderanfertigungen, dazu zählen insbesondere Schlüssel, sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine- oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
8. Auftragsablehnung:
Wir halten uns das Recht, jederzeit Aufträge abzulehnen vor. Falls der Kunde die Rechnung nicht per Barzahlung oder Kreditkarte bezahlen kann oder will.,, Brandgefahr, Agression, Gefahrensituationen
wie z.B. Silvester ab 20h, keine gültigen Papiere hat oder, unwahre Angaben.macht. Unhöfliche Kunden werden grundsätzlich abgelehnt und werden künftig
gesperrt.
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